Reglement & Bewilligung Tombola

Unser Service: Alle Infos zur Rechtslage in den Kantonen

Unterschiede von Kanton zu Kanton

Wir sind berechtigt, Lose für bewilligungspflichtige Tombolas zu drucken sowie auch zu verkaufen. Entsprechend gut kennen wir uns mit den rechtlichen Vorgaben der verschiedenen Kantone und dem Schweizer Lotteriegesetz aus.

Informieren Sie sich vorab, welche Vorgaben zum Organisieren einer Tombola und dem Losverkauf in Ihrem Kanton gelten. Tombolas unterstehen dem kantonalen Recht, welches nicht überall gleich ist. Ein Beispiel: Im Tessin und in den Deutschschweizer Kantonen gibt es ein jährliches Kontingent für Kleinlotterien, welches von der aktuellen Bevölkerungszahl abhängig ist. Die Plansummen für alle Kleinlotterien eines Jahres dürfen dabei nicht grösser sein, als die Anzahl der Bevölkerung des Kantons multipliziert mit CHF 1.50.

Glücksspielgesetz und Lotterieverbot

Die Regeln in der Schweiz sind strikt. Vom Lotterieverbot ausgenommen sind Tombolas und Kleinlotterien, die bei einem Event stattfinden, wo Gewinne nicht aus Geldbeträgen bestehen. Ebenso vom Verbot ausgenommen sind Lotterien für einen gemeinnützigen oder wohltätigen Zweck. Und: Ist eine Tombola von regionaler Bedeutung, kann sie von den kantonalen Behörden bewilligt werden.

Bewilligung vom Kanton

Haben Sie Fragen rund um die Bewilligung oder die Durchführung Ihrer Tombola? Wir sind Experten auf diesem Gebiet und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Rufen Sie uns an oder schicken Sie eine Mail. Für Gesuche und Bewilligungen zum Verkauf von Tombola- und Lotterielosen sowie weiteren rechtlichen Informationen klicken Sie auf den entsprechenden Kanton.

 

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